wie wir verrechnen

  • Für die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden verrechnen wir unsere Leistungen nach dem Österreichischen
    Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).
  • Bei außergerichtlichen Tätigkeiten bzw. bei absehbarem Umfang der Rechtssache besteht auch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dieses Pauschalhonorar bietet dem Klienten die Möglichkeit die Kosten bereits von Anfang an abzuschätzen.
  • Bei umfangreicheren außergerichtlichen Tätigkeiten vereinbaren wir ein Stundensatzhonorar. Die Höhe des Stundensatzes hängt von der Schwierigkeit
    und dem erforderlichen Arbeitsaufwand ab.
  • Zusätzlich zu den oben angeführten Honoraren wird Umsatzsteuer verrechnet. Bei Vertretung ausländischer Klienten gelten hinsichtlich der Umsatzsteuer Sonderbestimmungen.
  • In Gerichts- und Verwaltungssachen fallen Gebühren an, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei außergerichtlicher Tätigkeit werden anfallende Steuern, wie zum Beispiel Grunderwerbsteuer, gesondert in Rechnung gestellt.
    Anfallende Notariatsgebühren werden als Barauslagen verrechnet.