Für die Vertretung in Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten oder Verwaltungsbehörden verrechnen wir unsere Leistungen nach dem Österreichischen
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG).
Bei außergerichtlichen Tätigkeiten bzw. bei absehbarem Umfang der Rechtssache besteht auch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar zu vereinbaren. Dieses Pauschalhonorar
bietet dem Klienten die Möglichkeit die Kosten bereits von Anfang an abzuschätzen.
Bei umfangreicheren außergerichtlichen Tätigkeiten vereinbaren wir ein Stundensatzhonorar. Die Höhe des Stundensatzes hängt von der Schwierigkeit
und dem erforderlichen Arbeitsaufwand ab.
Zusätzlich zu den oben angeführten Honoraren wird Umsatzsteuer verrechnet. Bei Vertretung ausländischer Klienten gelten hinsichtlich der Umsatzsteuer
Sonderbestimmungen.
In Gerichts- und Verwaltungssachen fallen Gebühren an, die gesondert in Rechnung gestellt werden. Bei außergerichtlicher Tätigkeit werden anfallende Steuern, wie zum
Beispiel Grunderwerbsteuer, gesondert in Rechnung gestellt.
Anfallende Notariatsgebühren werden als Barauslagen verrechnet.